Tankstelle
1. Vorbemerkung
Mit der vorliegenden Vereinbarung erwirbt der Kunde gegen Vorlage einer gültigen Kundenkarte das Recht zum bargeldlosen Bezug von Produkten und Zusatzleistungen der Günther Energie + Service GmbH.
2. Abrechnung, Entgelte
(a) Basis für die Berechnung sind die gesonderten Preisvereinbarungen im Kundenvertrag. Es wird grundsätzlich in Euro berechnet.
(b) Günther Energie + Service GmbH kann je nach Marktlage Serviceaufschläge und Gebühren erheben gemäß der jeweils hierfür gültigen Liste. Diese Liste wird dem Kunden bei Aufnahme der Geschäftsverbindung oder jederzeit auf Anforderung hin übermittelt.
3. Karte und PIN Code
(a) Dem Kunden wird eine Kundenkarte übergeben, welche zum Bezug derjenigen Produkte und Zusatzleistungen berechtigt, die durch die Kartenprogrammierung festgelegt sind. Die Kundenkarte bleibt Eigentum der Günther Energie + Service GmbH.
(b) Auf Wunsch wird dem Kunden ein PIN Code eingerichtet, welcher geheimzuhalten ist und nur den zur Benutzung der Kundenkarte ermächtigten Personen mitzuteilen ist. Der PIN Code darf nicht auf der Karte notiert oder in sonstiger Form zusammen mit der Karte aufbewahrt werden.
(c) Die Kundenkarte wird dem Kunden persönlich anvertraut, der für alle Schäden haftet, die durch eine missbräuchliche Verwendung und oder Verfälschung der an ihn ausgegebenen Kundenkarte entstehen. Entsprechendes gilt für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung des an den Kunden ausgegebenen PIN Codes entstehen. Der Kunde erkennt an, dass er gegenüber Günther Energie + Service GmbH auch im Falle des Verlustes, Diebstahls oder sonstiger missbräuchlicher Benutzung für die Bezahlung aller mit der Kundenkarte bezogenen Produkte und Zusatzleistungen haftet.
(d) Im Falle des Verlustes oder Diebstahls der Kundenkarte ist Günther Energie + Service GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Im Falle eines Diebstahls hat der Kunde außerdem unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten. Der Kunde ist mit Eingang der schriftlichen Verlust oder Diebstahls Benachrichtigung aus vorstehender Haftung entlassen.
4. Kartensperre, Kündigung und Herausgabe
(a) Günther Energie + Service GmbH kann jederzeit die Benutzung der Kundenkarte untersagen, die Geschäftsbeziehung beenden oder die Kundenkarte bei der Tankstelle sperren. Der Kunde ist vor Vollzug innerhalb einer angemessenen Frist zu benachrichtigen. Der Kunde kann die Geschäftsbeziehung jederzeit beenden und die Kundenkarte zurückgeben.
(b) Nach Untersagung der Nutzung, Beendigung der Geschäftsbeziehung und oder Sperre sind die Kundenkarten unverzüglich herauszugeben.
(c) Liegt ein wichtiger Grund vor, können die Maßnahmen auch ohne vorherige Benachrichtigung erfolgen. Wichtiger Grund ist insbesondere:
- (c.1) wenn Rechnungen trotz Fälligkeit nicht bezahlt werden
- (c.2) wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nicht unerheblich verschlechtern oder zu verschlechtern drohen
5. Kartenprüfung
Dem Kunden ist bekannt, dass das Personal der Tankstelle berechtigt ist, die Legitimation des Kundenkarten Inhabers zu kontrollieren, Lieferungen abzulehnen und die Kundenkarte einzuziehen, wenn die fahrzeugbezogene Kundenkarte nicht mit dem Fahrzeugkennzeichen übereinstimmt oder die Karte gesperrt ist.
6. Zahlung
(a) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche bezogenen und in Rechnung gestellten Produkte und Zusatzleistungen innerhalb der vereinbarten Zahlungskonditionen zu bezahlen.
(b) Alle Reklamationen oder Beanstandungen sind Günther Energie + Service GmbH schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu senden. Dem Schreiben sind alle notwendigen Unterlagen beizufügen. Nach Ablauf der Frist ist eine Reklamation unzulässig, es sei denn, die Rechnungsprüfung war ohne Verschulden des Kunden unmöglich. Die Zahlungspflicht und Frist wird dadurch nicht gehemmt.
(c) Werden Rechnungen über SEPA Lastschrift bezahlt, erhält der Kunde die Vorabinformation spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation erfolgt mit Übermittlung der einzuziehenden Rechnung.
(d) Zur Sicherung der geschuldeten Beträge ist Günther Energie + Service GmbH berechtigt, vom Kunden die Bestellung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt
(a) Die Firma Günther Energie + Service GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Waren und Kraftstoffe und, wenn der Kunde Unternehmer ist, auch aller sonstigen bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, welche noch nicht voll ausgeglichen sind.
(b) Sofern die Firma Günther Energie + Service GmbH ihr Eigentum dadurch verliert, dass die Vorbehaltsware im Zusammenhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Käufers untergeht, tritt der Käufer die ihm aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen schon jetzt in Höhe des Fakturen Endbetrags an die Firma Günther Energie + Service GmbH zur Sicherung ab.
(c) Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Günther Energie + Service GmbH zustehenden Saldoforderungen.
(d) Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, tritt der Kunde seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder dem Bestand an die Günther Energie + Service GmbH ab. Der Günther Energie + Service GmbH steht Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes zu. Der Kunde verwahrt die Ware mit kaufmännischer Sorgfalt.
(e) Der Kunde gibt der Günther Energie + Service GmbH von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich Nachricht.
8. Schadenersatz
(a) Im Falle der nicht termingerechten Bezahlung ist Günther Energie + Service GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher zu berechnen.
(b) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
(c) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
9. Sonstiges
Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung mit gleicher wirtschaftlicher Zielsetzung.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lahr. Es gilt deutsches Recht.
